Aufgrund der geometrischen Grundstücksform galt das Grundstück eigentlich als nicht bebaubar. Daher lag das Grundstück auch lange brach und unterbrach somit die auf der Straße bestehende Reihenbebauung. Daher waren eine durchdachte Planung und eine ideale Ausnutzung des Grundstücks erforderlich, um möglichst viel Wohnfläche zu generieren, damit auch die wirtschaftlichen Aspekte auf Seiten des Investors berücksichtigt blieben.
In enger Abstimmung mit der Bauaufsicht entstand unter Wahrung des Planungsrechts und der nachbarschaftlichen Interessen schließlich ein dreigeschossiges 3-Familienhaus. Für die optimale Ausnutzung des Grundstücks wurden Parkplätze im rückwärtigen Bereich eingeplant. Aufgrund der auf der Straße gewachsenen Steildachbebauung wurde ein geneigtes Dach nur als Übergang bzw. Fuge in Breite des neuen Erschließungsbaukörpers adaptiert. Das daran neu geplante angrenzende Staffelgeschoss als Flachdach bietet somit ausreichende Deckenhöhen sowie eine große Dachterrasse für eine hochwertige Wohnungsnutzung.
Bauherr: Privatperson als Investment